ASP 2018

Informationsveranstaltung zur Afrikanischen Schweinepest

durch das Amt für Veterinärwesen und Verbrauchersschutz

im Landratsamt Zollernalbkreis

  • Marek_Schwarzwild_Wildschwein

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Bereits seit einigen Jahren wird das Seuchengeschehen zur Afrikanischen Schweinepest in Osteuropa beobachtet. Jetzt hat die Afrikanische Schweinepest unsere Nachbarstaaten Polen und Tschechien erreicht.

Diese geographische Nähe war Grund, dass das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

am 10. Januar 2018 Jäger und Forstbedienstete des Kreises  zu einer Informationsveranstaltung eingeladen hatte.

Das Interesse an dieser Veranstaltung übertraf alle Erwartungen, der Große Sitzungssaal im Landratsamt war trotz Öffnung des Nebenraums innerhalb kürzester Zeit voll besetzt, sodass auch im Foyer die Lautsprecheranlage eingesetzt wurde und viele Interessenten auf eine weitere Veranstaltung vertröstet werden mussten.

Dezernentin Frau Dr. Gabriele Wagner begrüßte die Gäste der Informationsveranstaltung.

Dr. Ulrich Stähle, der im November 2017 die Nachfolge von Dr. Hornauer angetreten hatte, referierte zum Thema.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die nicht auf den Menschen und auch nicht auf Hunde und Katzen übertagen werden kann.

In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg.

Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. ASP (Afrikanische Schweinepest) ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich. 

Empfänglich für die artspezifische Seuche sind Haus- und Wildschweine.

 

Das Veterinäramt Zollernalbkreis bearbeitet zurzeit die Einrichtung und Inbetriebnahme von sieben Verwahrstellen, die gut zugängig im Zollernalbkreis verteilt sind (Albstadt, Unterdigisheim, Balingen, Rosenfeld, Hechingen, Burladingen und Haigerloch).

Die Einrichtungen sollen nach Inbetriebnahme präventiv genutzt werden für die gezielte Entsorgung von Aufbrüchen und verunfalltem Schwarzwild.

Sobald die Verwahrstellen betriebsbereit sind, wird eine weitere Informationsveranstaltung seitens des Veterinäramtes angeboten, bei der ALLE eingeladenen Interessenten einen Sitzplatz finden werden.

 

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) widmet sich als Bundesforschungsinstitut der Gesundheit lebensmittelliefernder Tiere. Zentrale Aufgaben sind die Prävention, Diagnose und Bekämpfung von Tierseuchen.

Unter dem Link

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/

finden sie Informationen zum Seuchengeschehen, Vorbeugemaßnahmen und Maßnahmen im Ernstfall.

 

Neben Routineuntersuchungen bei erlegtem Wild soll insbesondere Fallwild beprobt werden. Dazu sind in den vorbereiteten Probesets Tupfer beigelegt.

Sollten keine Tupfer mehr vorhanden sein, können diese beim Veterinäramt abgeholt werden. Im Einzelfall kann das Veterinäramt auch bei der Beprobung der gefundenen Tierkörper behilflich sein.

Fallwild sollte unschädlich beseitigt werden, d.h. künftig über die Verwahrstellen und die anschließende Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.

Fallwild sollte dem Veterinäramt gemeldet werden.