Schießstand der Jägervereinigung

informieren sie sich über unsere moderne Schießanlage in Frommern

Längenhart 1

72336 Balingen

Erstellt am

Schießstand in 72336 Balingen-Frommern

 

Schießstand und Gaststätte "Schützenhaus" in

72336 Balingen-Frommern

Lengenhart 1  

 

Oberhalb des Teilortes Frommern, umgeben von idyllischer Natur mit weitreichender Aussicht

auf das Tal, liegt das seit 2002 betriebene Schützenhaus mit angrenzender Schießanlage

der Jägervereinigung Zollernalbkreis e.V.

 

Das  Gaststättenlokal  SCHÜTZENHAUS  besitzt eine der schönsten Terrassen im Zollernalbkreis

und hat unter neuer Leitung wieder eröffnet (Coronabedingt nur Speisenabgabe)

 

Die Schießanlage fügt sich durch ihre naturbelassene Lage optimal in das Landschaftsbild ein

und bietet den Schützen/ Innen klassisches Schießvergnügen auf technisch-modernem Niveau an,

welches vom Know-how der Betreiber unterstützt wird.

Zur allgemeinen Sicherheit wird die Anlage videoüberwacht.  

 

Der Schießstand der Jägervereinigung Zollernalbkreis e.V.  wird gemeinsam mit dem Schützenverein Frommern e.V. betrieben.

Passionierten Jagdschützen/Innen und denen, die es werden wollen, bietet die Schießanlage in

Balingen-Frommern vielfältige Trainingsmöglichkeiten.  

 

Standkapazität:

  •      3 Bahnen á 100 m 
  •      50 m Stand laufender Keiler 
  •      laufender Hase 35 m, wahlweise von rechts oder links 

Folgende DJV Kugeldisziplinen können geschossen werden:  

sitzender Fuchs, stehender Überläufer, stehender Bock und laufender Keiler  

  •      DJV Keilerjahresnadel 
  •      DJV Büchsenjahresschießnadel 
  •      DJV Flintenjahresnadel

Zur Abnahme und den Erhalt der Schießnadeln wenden sie sich an den Schießobmann

oder Schießstandleiter.  

 

Allgemeine Hinweise:  

 

  • Die Standnutzung ist für Mitglieder der Jägervereinigung Zollernalbkreis e.V. kostenfrei.
  • Die Standgebühr für Nichtmitglieder der Jägervereinigung, die aber Mitglied in einer anderen Kreisjägervereinigung sind (und somit im LJV) beträgt 15,00 €.
  • Die Standgebühr für Teilnehmer, die in keiner KJV Mitglied sind, beträgt 25,00 €.

Des Weiteren ist bei fehlendem Versicherungsschutz ein Tagesversicherungsentgelt in Höhe von 1,00 € zu entrichten.  

Beim Lösen der Schießkarte ist jeder Schütze verpflichtet, den jährlich gültigen Mitgliedsausweis vorzulegen (wird in der Januar-Ausgabe des Mitgliederheftes geliefert).

Die Standaufsicht ist bei Nichtvorlage gehalten, die volle Standgebühr zu erheben.  

 

Munition ist aus organisatorischen Gründen, unter Berücksichtigung des neuen Waffenrechts,

nicht auf dem Stand zu beziehen, sondern muss selbst mitgebracht werden.  

 

Schießtermine können online gebucht werden und werden zeitnah veröffenntlicht.

 

 

Nähere Rechtliche Hinweise finden sie unter der Rubrik Rechtliches (LJV).  

 

Benutzbare Schießbahnen:  

  • STAND 1

mit Kipphasenstand

Analog § 9 Abs. 1 AWaffV mit Flinten bis Kaliber 12, unter Verwendung von handelsüblichen Schrotpatronen mit Bleischrot bis max. 2,5 mm Durchmesser.

Zu Flinten zählen auch kombinierte Waffen bei ausschließlicher Verwendung des glatten Laufes/ der glatten Läufe.

Zielentfernung: 35 m

Anschlagsart: stehend

mit Keilerstand

Analog § 9 Abs. 1 AWaffV Langwaffen (siehe Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6. WaffG neu) bis zu einer max. Bewegungsenergie der Geschosse von 7.000 Joule.

Zielentfernung: 50 m

Anschlagsart: stehend oder sitzend  

  • STAND 4

Elektronikanlage

Analog § 9 Abs. 1 AWaffV Langwaffen bis zu einer max. Bewegungsenergie der Geschosse von 7.00 Joule.

Zielentfernung: 100 m

Anschlagsart: liegend, stehend, sitzend oder kniend  

  • Stand 5

Analog § 9 Abs. 1 AWaffV Langwaffen bis zu einer max. Bewegungsenergie der Geschosse von 7.00 Joule.

Zielentfernung: 100 m

Anschlagsart: liegend, stehend, sitzend oder kniend  

  • STAND 6

Analog § 9 Abs. 1 A WaffV Langwaffen bis zu einer max. Bewegungsenergie der Geschosse von 7.000 Joule.

Zielentfernung: 100 m

Anschlagsart: liegend, stehend, sitzend, kniend  

 

Verbote:

 

Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw.

mit Brandsätzen, sonstiger pyrotechnischer Munition sowie von Schroten mit Nickelüberzug

ist auf der gesamten Schießanlage verboten.

Flintenlaufgeschosse sind auf der Schießanlage Frommern nicht erlaubt.