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Schießstand in 72336 Balingen-Frommern
Schießstand und Gaststätte "Schützenhaus" in
72336 Balingen-Frommern
Lengenhardt 1
Oberhalb des Teilortes Frommern, umgeben von idyllischer Natur mit weitreichender Aussicht auf das Tal, liegt das seit 2002 betriebene Schützenhaus mit angrenzender Schießanlage der Jägervereinigung Zollernalbkreis e.V.
Das Gaststättenlokal SCHÜTZENHAUS besitzt eine der schönsten Terrassen im Zollernalbkreis.
Die Schießanlage fügt sich durch ihre naturbelassene Lage optimal in das Landschaftsbild ein und bietet den Schützen/ Innen klassisches Schießvergnügen auf technisch-modernem Niveau an, welches vom Know-how der Betreiber unterstützt wird.
Zur allgemeinen Sicherheit wird die Anlage videoüberwacht.
Der Schießstand der Jägervereinigung Zollernalbkreis e.V. wird gemeinsam mit dem Schützenverein Frommern e.V. betrieben.
Passionierten Jagdschützen/Innen und denen, die es werden wollen, bietet die Schießanlage in Balingen-Frommern vielfältige Trainingsmöglichkeiten.
Standkapazität:
- 3 Bahnen á 100 m
- 50 m Stand laufender Keiler
- laufender Hase 35 m, wahlweise von rechts oder links
Folgende DJV Kugeldisziplinen können geschossen werden:
sitzender Fuchs, stehender Überläufer, stehender Bock und laufender Keiler
- DJV Keilerjahresnadel
- DJV Büchsenjahresschießnadel
- DJV Flintenjahresnadel
Zur Abnahme und den Erhalt der Schießnadeln wenden sie sich an den Schießobmann oder die Schießstandaufsicht.
Allgemeine Hinweise:
- Die Standnutzung ist für Mitglieder der Jägervereinigung Zollernalbkreis e.V. kostenfrei.
- Die Standgebühr für Nichtmitglieder der Jägervereinigung, die aber Mitglied in einer anderen Kreisjägervereinigung sind (und somit im LJV) beträgt 15,00 €.
- Die Standgebühr für Teilnehmer, die in keiner KJV Mitglied sind, beträgt 25,00 €.
Des Weiteren ist bei fehlendem Versicherungsschutz ein Tagesversicherungsentgelt in Höhe von 1,00 € zu entrichten.
Beim Lösen der Schießkarte ist jeder Schütze verpflichtet, den jährlich gültigen Mitgliedsausweis vorzulegen (wird in der Januar-Ausgabe des Mitgliederheftes geliefert).
Die Standaufsicht ist bei Nichtvorlage gehalten, die volle Standgebühr zu erheben.
Munition ist aus organisatorischen Gründen, unter Berücksichtigung des neuen Waffenrechts, nicht auf dem Stand zu beziehen, sondern muss selbst mitgebracht werden.
Schießtermine werden auf der Homepage unter "Termine" veröffentlicht und können z.T. online gebucht werden, siehe "Schießtermine online buchen"
Nähere Rechtliche Hinweise finden sie unter der Rubrik Rechtliches (LJV).
Benutzbare Schießbahnen:
STAND 1 mit Kipphasenstand
Analog § 9 Abs. 1 AWaffV mit Flinten bis Kaliber 12, unter Verwendung von handelsüblichen Schrotpatronen mit Bleischrot bis max. 2,5 mm Durchmesser.
Zu Flinten zählen auch kombinierte Waffen bei ausschließlicher Verwendung des glatten Laufes/ der glatten Läufe.
Zielentfernung: 35 m
Anschlagsart: stehend
mit Keilerstand
Analog § 9 Abs. 1 AWaffV Langwaffen (siehe Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6. WaffG neu) bis zu einer max. Bewegungsenergie der Geschosse von 7.000 Joule.
Zielentfernung: 50 m
Anschlagsart: stehend oder sitzend
STAND 4 Elektronikanlage 100 m
Analog § 9 Abs. 1 AWaffV Langwaffen bis zu einer max. Bewegungsenergie der Geschosse von 7.00 Joule.
Zielentfernung: 100 m
Anschlagsart: liegend, stehend, sitzend oder kniend
STAND 5
Analog § 9 Abs. 1 AWaffV Langwaffen bis zu einer max. Bewegungsenergie der Geschosse von 7.00 Joule.
Zielentfernung: 100 m
Anschlagsart: liegend, stehend, sitzend oder kniend
STAND 6
Analog § 9 Abs. 1 A WaffV Langwaffen bis zu einer max. Bewegungsenergie der Geschosse von 7.000 Joule.
Zielentfernung: 100 m
Anschlagsart: liegend, stehend, sitzend, kniend
Verbote:
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen, sonstiger pyrotechnischer Munition sowie von Schroten mit Nickelüberzug ist auf der gesamten Schießanlage verboten.
Flintenlaufgeschosse sind auf der Schießanlage Frommern nicht erlaubt.