Was habe ich als Jäger zu beachten, wenn ich eine Trichinenprobe entnehmen bzw. abgeben möchte

welche Voraussetzungen gelten zur Entnahme und Abgabe einer Trichinenprobe

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Liebe Jägerinnen und Jäger,

hier eine Klarstellung zur Trichinenprobenentnahme und vor allem Abgabe, um etwaige Unstimmigkeiten zu beseitigen.

  • Ohne Beauftragung zur Trichinenprobenentnahme können keine Wildursprungsmarken abgeholt werden
  • Die Trichinenprobe darf nur durch eine Person entnommen werden, die auch beauftragt ist (das heißt, vorherige Schulung mit Schulungsbestätigung. Mit dieser Schulungsbestätigung kann eine Beauftragung beantragt werden beim Veterinäramt)
  • Es dürfen nur die Wildursprungsmarken genutzt werden, die der beauftragten Person ausgegeben bzw. zugeteilt wurden. Eine Verwendung von Wildursprungsmarken einer anderen beauftragten Person ("Mitjäger", Tante, Onkel. Mutter, Nachbar,...) ist nicht möglich.
  • Die beauftragte Person hat den Wildursprungsschein zu unterschreiben

Mit der Abgabe der Trichinenprobe (inkl. Wildursprungsschein und -Marke s.o.) dürfen auch andere Personen (Familienangehörige, "Mitjäger",...) beauftragt werden. Die Bedingungen 1-4 müssen aber durch die beauftragte Person erfüllt sein.

Herzlichen Dank und Grüße

Ulrich Stähle

Dr. Ulrich Stähle
Landratsamt Zollernalbkreis
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Robert-Wahl-Straße 7, 72336 Balingen
Tel.: 07433/92-1906 Fax: 07433/92-1933