Liebe Jägerinnen und Jäger,
hier eine Klarstellung zur Trichinenprobenentnahme und vor allem Abgabe, um etwaige Unstimmigkeiten zu beseitigen.
- Ohne Beauftragung zur Trichinenprobenentnahme können keine Wildursprungsmarken abgeholt werden
- Die Trichinenprobe darf nur durch eine Person entnommen werden, die auch beauftragt ist (das heißt, vorherige Schulung mit Schulungsbestätigung. Mit dieser Schulungsbestätigung kann eine Beauftragung beantragt werden beim Veterinäramt)
- Es dürfen nur die Wildursprungsmarken genutzt werden, die der beauftragten Person ausgegeben bzw. zugeteilt wurden. Eine Verwendung von Wildursprungsmarken einer anderen beauftragten Person ("Mitjäger", Tante, Onkel. Mutter, Nachbar,...) ist nicht möglich.
- Die beauftragte Person hat den Wildursprungsschein zu unterschreiben
Mit der Abgabe der Trichinenprobe (inkl. Wildursprungsschein und -Marke s.o.) dürfen auch andere Personen (Familienangehörige, "Mitjäger",...) beauftragt werden. Die Bedingungen 1-4 müssen aber durch die beauftragte Person erfüllt sein.
Herzlichen Dank und Grüße
Ulrich Stähle
Dr. Ulrich Stähle
Landratsamt Zollernalbkreis
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Robert-Wahl-Straße 7, 72336 Balingen
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