Nachdem das neue JWMG in Kraft getreten ist, ergeben sich auch entsprechende Änderungen.
Das hatte uns zu nachfolgendem Schritt veranlaßt:
Wir haben alle jagdausübungsberechtigten Personen, Inhaber/Innen eines Eigenjagdbezirkes, Jagdgenossenschaften bzw. Jagdvorstände (Gemeinden) im Gebiet des Hegerings Balingen eingeladen zu einer
Versammlung am 17. Juni um 20 Uhr ins Schützenhaus in Roßwangen:
Betreff: Gründung einer Hegegemeinschaft nach § 47 Abs. 1 JWMG
vorgeschlagene Tagespunkte:
1. Feststellung der Anwesenheit
2. Wahl eines Versammlungsleiters
3. Gründung der Hegegemeinschaft mit Unterzeichnung der Gründungsvereinbarung in Form einer GbR.
KJM Karl Hagg hatte sein Kommen für diesen Termin zugesagt.
Björn Gruner
Hegeringleiter Balingen
Das Einladungsschreiben sowie die Vereinbarung zur Gründung einer Hegegemeinschaft können sie unten stehend nachlesen.