Jetzt können Grundstücke, deren Eigentümer die Jagd aus ethischer Überzeugung ablehnen, unter bestimmten Umständen auf Antrag aus der Bejagung genommen werden.
der am 6.12.2013 in Kraft getreten ist
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Jetzt können Grundstücke, deren Eigentümer die Jagd aus ethischer Überzeugung ablehnen, unter bestimmten Umständen auf Antrag aus der Bejagung genommen werden.