Auch wenn nach dem neuen JWMG gesetzlich vorgeschrieben ist, dass für eine Teilnahme an einer Bewegungsjagd ein Schießnachweis zu erbringen ist, sollte das regelmäßige Übungsschießen für jeden Jäger eine moralische Verpflichtung gegenüber dem Wild sein. Tierschutzgerechtes Jagen kann nur durch einen handwerklich perfekten Gebrauch von Flinte und Büchse erreicht werden. Ziel muss es sein, dass möglichst viele Jägerinnen und Jäger am Übungsschießen teilnehmen, um im Sinne einer waidgerechten Jagdausübung vor Aufgang der Jagd den Umgang mit der Waffe zu vervollkommnen.
Neben dem allgemeinen Schießnachweis kann eine Schießnadel "Büchse" und eine Schießnadel "Flinte" erworben werden.
Neben dem Ausstellen eines allgemeinen Schießnachweis für Bewegungsjagden kann auch die Keilernadel von den Hegering-Schießleitern, den HRSchL-Stellvertretern und den anerkannten Standaufsichten abgenommen und ausgegeben werden.